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Anteilseigner

Ein Aktionär ist durch den Besitz von Wertpapieren einer Gesellschaft Anteilseigner des Unternehmens. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, eventuell Stimmrecht bei Hauptversammlungen und das Recht auf Information, wenn sich etwas an der Unternehmenssituation ändert.